CSRD-Pflichten und Anforderungen

Umfang dieser Seite

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Thema: Csrd Nachhaltigkeitsberichterstattung

Stand:

Primäre Quelle: https://econ-solutions.de/csrd-die-pflicht-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung

Kurze Info

Unternehmen mit mindestens zwei dieser drei Kriterien: 250 Mitarbeiter, 25 Mio. Euro Bilanzsumme, 50 Mio. Euro Nettoumsatz.

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • Voraussetzung für die CSRD-Pflicht: Was muss vorliegen?: Voraussetzung: Mindestens zwei der drei Kriterien 250 Mitarbeiter, 25 Mio. Euro Bilanzsumme oder 50 Mio. Euro Nettoumsatz.
  • Muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung extern geprüft werden?: Ja, die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird extern geprüft; zunächst mit begrenzter Sicherheit.
  • Wo werden Nachhaltigkeitsinformationen künftig veröffentlicht?: Nachhaltigkeitsinformationen sind künftig ein verpflichtender Bestandteil des Lageberichts eines Unternehmens.

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Welche Unternehmen unterliegen ab 2025 der CSRD?

Unternehmen mit mindestens zwei dieser drei Kriterien: 250 Mitarbeiter, 25 Mio. Euro Bilanzsumme, 50 Mio. Euro Nettoumsatz.

Voraussetzung für die CSRD-Pflicht: Was muss vorliegen?

Voraussetzung: Mindestens zwei der drei Kriterien 250 Mitarbeiter, 25 Mio. Euro Bilanzsumme oder 50 Mio. Euro Nettoumsatz.

Muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung extern geprüft werden?

Ja, die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird extern geprüft; zunächst mit begrenzter Sicherheit.

Wo werden Nachhaltigkeitsinformationen künftig veröffentlicht?

Nachhaltigkeitsinformationen sind künftig ein verpflichtender Bestandteil des Lageberichts eines Unternehmens.

Quellen

  1. https://econ-solutions.de/csrd-die-pflicht-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung

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