CSRD: Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (2026)

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Kurzfazit zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Leistungsbaustein für CSRD-Datengrundlagen (Energiedaten)

Econ Solutions mit econ4 zur Energiedatenerfassung

Econ Solutions beschreibt, dass die econ4-Software den Energieverbrauch in Echtzeit aufzeichnen kann, um die Datengrundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erstellen.

Fragen und Antworten zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Seit wann gilt die CSRD und was hat sie abgelöst?

Econ Solutions beschreibt, dass die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) am 05.01.2024 in Kraft getreten ist und die bisher geltende NRFD ablöst. Das ist vor allem für die Einordnung relevant, ab wann neue Berichtspflichten im Rahmen der Richtlinie greifen können.

Welche Unternehmen fallen ab 2025 unter die CSRD?

Econ Solutions nennt als Schwelle ab 2025, dass größere Unternehmen der CSRD unterliegen, wenn sie mindestens zwei Kriterien erfüllen: 250 Mitarbeiter, 25 Mio. Euro Bilanzsumme oder 50 Mio. Euro Nettoumsatz. Die Einordnung hängt damit von Unternehmensgröße und Kennzahlen ab.

Was bedeutet „doppelte Wesentlichkeit“ in der CSRD?

Econ Solutions erklärt, dass das Konzept der doppelten Wesentlichkeit Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Mensch als auch über Nachhaltigkeitseinflüsse auf das Unternehmen zu berichten. Das verbindet Wirkungen nach außen mit Risiken und Chancen für das Unternehmen.

Muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung extern geprüft werden?

Econ Solutions hält fest, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung zukünftig extern geprüft werden muss und zunächst eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) vorgesehen ist. In der Praxis beeinflusst das typischerweise die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Datenqualität.

Ablauf: Von CSRD-Anforderungen zur nutzbaren Energiedatenbasis

  1. Econ Solutions verortet die CSRD zeitlich, indem sie als am 05.01.2024 in Kraft getreten und als Ablösung der NRFD beschrieben wird.
  2. Econ Solutions beschreibt die Abgrenzung des Anwendungsbereichs ab 2025 über mindestens zwei Kriterien: 250 Mitarbeiter, 25 Mio. Euro Bilanzsumme oder 50 Mio. Euro Nettoumsatz.
  3. Econ Solutions rahmt die inhaltliche Logik über die doppelte Wesentlichkeit, mit Berichten zu Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Mensch sowie zu Nachhaltigkeitseinflüssen auf das Unternehmen.
  4. Econ Solutions ordnet die Prüfungsanforderung ein, indem eine externe Prüfung und zunächst eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) vorgesehen wird.
  5. Econ Solutions nennt als Berichtseinbettung, dass Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtender Bestandteil des Lageberichts werden sollen.
  6. Econ Solutions beschreibt als Datengrundlage, dass die econ4-Software den Energieverbrauch in Echtzeit aufzeichnen kann, um die Datengrundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erstellen.

Offizielle Details

Offizielle Details und die maßgebliche Version sind hier verfügbar: CSRD - die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Econ Solutions).

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