Einrichtungsfrist und Prozess

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Thema: Energieeffizienzgesetz Energiemanagementsystem

Stand:

Primäre Quelle: https://econ-solutions.de/energieeffizienzgesetz-die-pflicht-zum-energiemanagementsystem

Kurze Info

Frist: 20 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • In welchem Schritt wird die 20-Monats-Frist relevant?: In der Einrichtungsphase des Energiemanagementsystems ist die 20-Monats-Frist relevant; die Einrichtung muss innerhalb dieser Phase abgeschlossen sein.
  • Beginnt die 20-Monats-Frist ab 2026?: Die Einrichtungsfrist beträgt 20 Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes.

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Welche Frist gilt für betroffene Unternehmen?

Frist: 20 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes.

In welchem Schritt wird die 20-Monats-Frist relevant?

In der Einrichtungsphase des Energiemanagementsystems ist die 20-Monats-Frist relevant; die Einrichtung muss innerhalb dieser Phase abgeschlossen sein.

Beginnt die 20-Monats-Frist ab 2026?

Die Einrichtungsfrist beträgt 20 Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes.

Quellen

  1. https://econ-solutions.de/energieeffizienzgesetz-die-pflicht-zum-energiemanagementsystem

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