Verbrauchsgrenzen und Zusatzkosten

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Thema: Netzentgelte 2024 Energiemanagement

Stand:

Primäre Quelle: https://econ-solutions.de/netzentgelte-in-2024-wie-kann-betriebliches-energiemanagement-helfen

Kurze Info

Voraussetzung: ein Jahresenergieverbrauch über 100.000 kWh (Strom) bzw. 1.500.000 kWh (Erdgas).

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • Wann fallen Kosten für die Jahreshöchstleistung an?: Kosten für die Jahreshöchstleistung fallen an, wenn die genannten Verbrauchsgrenzen überschritten werden.
  • Für welche Energieträger gelten die Verbrauchsgrenzen?: Die Verbrauchsgrenzen gelten für Strom (ab 100.000 kWh) und für Erdgas (ab 1.500.000 kWh).

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Voraussetzung für zusätzliche Kosten: Was muss vorliegen?

Voraussetzung: ein Jahresenergieverbrauch über 100.000 kWh (Strom) bzw. 1.500.000 kWh (Erdgas).

Wann fallen Kosten für die Jahreshöchstleistung an?

Kosten für die Jahreshöchstleistung fallen an, wenn die genannten Verbrauchsgrenzen überschritten werden.

Für welche Energieträger gelten die Verbrauchsgrenzen?

Die Verbrauchsgrenzen gelten für Strom (ab 100.000 kWh) und für Erdgas (ab 1.500.000 kWh).

Quellen

  1. https://econ-solutions.de/netzentgelte-in-2024-wie-kann-betriebliches-energiemanagement-helfen

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