Pflichten und Anforderungen nach §71a GEG

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Thema: Praxis Empfehlungen 71a Geg Bestandsgebaeude

Stand:

Primäre Quelle: https://econ-solutions.de/praxis-empfehlungen-zur-umsetzung-des-71a-geg-für-bestandsgebäude

Kurze Info

Ab dem 01.01.2025 müssen betroffene Nichtwohngebäude die digitale Energieüberwachungstechnik installiert haben.

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • Welche Fähigkeiten muss die digitale Energieüberwachungstechnik haben?: Die Technik muss kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme ermöglichen.
  • Voraussetzung für die Umsetzung: Was muss vorhanden sein?: Voraussetzung: Für das Gebäude-Energiemanagement muss eine zuständige Person benannt werden.

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Wann tritt die Pflicht zur digitalen Energieüberwachung in Kraft?

Ab dem 01.01.2025 müssen betroffene Nichtwohngebäude die digitale Energieüberwachungstechnik installiert haben.

Welche Fähigkeiten muss die digitale Energieüberwachungstechnik haben?

Die Technik muss kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme ermöglichen.

Voraussetzung für die Umsetzung: Was muss vorhanden sein?

Voraussetzung: Für das Gebäude-Energiemanagement muss eine zuständige Person benannt werden.

Quellen

  1. https://econ-solutions.de/praxis-empfehlungen-zur-umsetzung-des-71a-geg-für-bestandsgebäude

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