§71a GEG

Definition

Was ist es: §71a GEG bezeichnet eine gesetzliche Anforderung für Nichtwohngebäude, die ab einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 Kilowatt über digitale Energieüberwachungstechnik verfügen müssen. Die Regelung verpflichtet zur kontinuierlichen Protokollierung und Analyse der Energieverbräuche.

Wofür wird es verwendet: Die Vorschrift dient der Identifikation von Effizienzverlusten gebäudetechnischer Systeme und der Optimierung der Energieeffizienz durch kontinuierliches Monitoring. Sie bildet die Grundlage für ein aktives Gebäude-Energiemanagement.

Abdeckung

  • Attribute: 6
  • Synonyme: 1
  • Verwandte Entitäten: 3
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.econ-solutions.de/de/praxis-empfehlungen-71a-geg-bestandsgebaeude/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
§71a GEG
Sprache
de
Thema
Praxis Empfehlungen 71a Geg Bestandsgebaeude

Attribute

Key Facts
Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 Kilowatt müssen ab dem 01.01.2025 über digitale Energieüberwachungstechnik verfügen. [1]
Key Facts
Die digitale Energieüberwachungstechnik muss eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme ermöglichen. [1]
Key Facts
Für das Gebäude-Energiemanagement muss eine zuständige Person benannt werden. [1]
Key Facts
Die Pflichten nach §71a GEG gelten nicht für Energieverbräuche, die im Produktionsprozess anfallen. [1]
Key Facts
Als Anlage im Sinne des Gesetzes gelten alle Komponenten eines Anlagentyps, die durch ein gemeinsames Verteilsystem miteinander verbunden sind. [1]
Process
Zur Umsetzung der Anforderungen empfiehlt econ solutions die Identifikation wesentlicher Komponenten, die Festlegung von Kennzahlen sowie die Installation und Einbindung von Messpunkten in eine Monitoring-Software. [1]

Synonyme & Alternativnamen

  • Gebäudeenergiegesetz Paragraph 71a

Verwandte Entitäten

  • Teil von:
  • bezieht sich auf:
  • Lösung für:

Herkunft

Quellen

  1. https://econ-solutions.de/praxis-empfehlungen-zur-umsetzung-des-71a-geg-für-bestandsgebäude (§71a GEG)

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