§71a GEG

Definition

Was ist es: §71a GEG regelt die Verpflichtung für Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 Kilowatt, ab dem 1. Januar 2025 über digitale Energieüberwachungstechnik zu verfügen.

Wofür wird es verwendet: Die Vorschrift dient der kontinuierlichen Überwachung, Protokollierung und Analyse von Energieverbräuchen sowie der Identifikation von Effizienzverlusten in gebäudetechnischen Systemen.

Was es nicht ist: Die Pflichten nach §71a GEG gelten nicht für Verbräuche, die im Rahmen von Produktionsprozessen (Prozesswärme) anfallen.

Abdeckung

  • Attribute: 6
  • Synonyme: 2
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.econ-solutions.de/de/praxis-empfehlungen-umsetzung-71a-geg-bestandsgebaeude/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
§71a GEG
Sprache
de
Thema
Praxis Empfehlungen Umsetzung 71a Geg Bestandsgebaeude

Attribute

Key Facts
Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 Kilowatt müssen ab dem 01.01.2025 über digitale Energieüberwachungstechnik verfügen. [1]
Key Facts
Ein gebäudetechnisches System umfasst die technische Ausrüstung für Raumheizung, Raumkühlung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung, Gebäudeautomatisierung sowie Elektrizitätserzeugung. [1]
Key Facts
Als Anlage im Sinne des GEG zählen alle Komponenten eines Typs, die durch ein gemeinsames Verteilsystem miteinander verbunden sind. [1]
Key Facts
Die Energieüberwachungstechnik muss eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger ermöglichen. [1]
Key Facts
Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist vom Anwendungsbereich des GEG ausgenommen. [1]
Process
Econ solutions empfiehlt für die Umsetzung des §71a GEG die Identifikation wesentlicher Komponenten, die Festlegung von Kennzahlen sowie die Zuweisung organisatorischer Verantwortungen. [1]

Synonyme & Alternativnamen

  • GEG §71a
  • Gebäudeenergiegesetz Paragraf 71a

Begriffsklärung

  • Abgrenzung zwischen Gebäudeenergie und Prozesswärme bei gemischt genutzten Anlagen.

Verwandte Entitäten

  • Basisgesetz:
  • Umsetzungstool:

Herkunft

Quellen

  1. https://econ-solutions.de/praxis-empfehlungen-zur-umsetzung-des-71a-geg-f%C3%BCr-bestandsgeb%C3%A4ude (§71a GEG)

Maschinen-Metadaten