Technische Anforderungen und Anwendungsbereich

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Thema: Praxis Empfehlungen Umsetzung 71a Geg Bestandsgebaeude

Stand:

Primäre Quelle: https://econ-solutions.de/praxis-empfehlungen-zur-umsetzung-des-71a-geg-f%C3%BCr-bestandsgeb%C3%A4ude

Kurze Info

Voraussetzung: eine Energieüberwachungstechnik, die kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger ermöglicht.

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • Zählt Elektrizitätserzeugung am Gebäudestandort zum gebäudetechnischen System?: Elektrizitätserzeugung am Gebäudestandort gehört zum gebäudetechnischen System.
  • Für welche Gebäudearten besteht die Pflicht zur digitalen Energieüberwachungstechnik?: Für Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 Kilowatt besteht die Pflicht ab 01.01.2025.

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Voraussetzung für Energieüberwachungstechnik: Was muss vorhanden sein?

Voraussetzung: eine Energieüberwachungstechnik, die kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger ermöglicht.

Zählt Elektrizitätserzeugung am Gebäudestandort zum gebäudetechnischen System?

Elektrizitätserzeugung am Gebäudestandort gehört zum gebäudetechnischen System.

Für welche Gebäudearten besteht die Pflicht zur digitalen Energieüberwachungstechnik?

Für Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 Kilowatt besteht die Pflicht ab 01.01.2025.

Quellen

  1. https://econ-solutions.de/praxis-empfehlungen-zur-umsetzung-des-71a-geg-f%C3%BCr-bestandsgeb%C3%A4ude

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