Anforderungen an digitale Energieüberwachung

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Thema: Umsetzung 71a Geg Bestandsgebaeude

Stand:

Primäre Quelle: https://econ-solutions.de/praxis-empfehlungen-zur-umsetzung-des-71a-geg-f%C3%BCr-bestandsgeb%C3%A4ude

Kurze Info

Die digitale Energieüberwachung ist ab dem 01.01.2025 vorgeschrieben.

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • Für welche Gebäude besteht die Pflicht zur Überwachung?: Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 Kilowatt.
  • Welche Überwachungsfunktionen muss die Technik bieten?: Kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme.
  • Welche Schnittstellenanforderung besteht an die Überwachungstechnik?: Die eingesetzte Überwachungstechnik erfordert eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle.

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Ab welchem Datum ist die digitale Energieüberwachung vorgeschrieben?

Die digitale Energieüberwachung ist ab dem 01.01.2025 vorgeschrieben.

Für welche Gebäude besteht die Pflicht zur Überwachung?

Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage von mehr als 290 Kilowatt.

Welche Überwachungsfunktionen muss die Technik bieten?

Kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme.

Welche Schnittstellenanforderung besteht an die Überwachungstechnik?

Die eingesetzte Überwachungstechnik erfordert eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle.

Quellen

  1. https://econ-solutions.de/praxis-empfehlungen-zur-umsetzung-des-71a-geg-f%C3%BCr-bestandsgeb%C3%A4ude

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